18.12.2017 - 23.2 Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen un...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Beratungsverlauf: Dieser TOP wird gemeinsam mit den TOP 23.2.1 beraten.

Frau Stadtv. Stehr möchte den Gedanken der Koalition zur Weiterentwicklung der Sozialarbeit im Flüchtlingswesen mitbegleiten, denn sie hält es für einen guten Gedanken. Die Forderung, dass die geänderte Situation der Unterbringung und die aktuellen Zahlen der AsylbewerberInnen stärker berücksichtigt werden sollen, würde sie gerne mit der Ergänzung verbinden, dass der Umfang des Personals, das dauerhaft eingesetzt wird, in den Blick genommen wird. Auf diese Weise würde man Klarheit darüber erhalten, welche Personalkosten benötigt werden. Dabei sollen Kompensationserfordernisse im Vorfeld mitgedacht und geeignete Gegenmaßnahmen entwickelt werden.

Frau Stadtv. Walther hält eine Evaluierung der Arbeit an dieser Stelle grds. für den richtigen Weg. Im Anschluss an die Evaluation durch die Verwaltung könnte diese die Ergebnisse Anfang des Jahres 2018 im Sozialausschuss präsentieren, um daraus Entscheidungen zu formulieren 

Stadtv. Runkler weist darauf hin, dass zwar die Situation der Finanzierung bedacht worden ist. Es wird jedoch nicht beschrieben, ob sich Land und Bund an der Finanzierung beteiligen werden. Vielmehr werden Kompensationserfordernisse angesprochen, die sich auf den Haushalt 2018 ff. beziehen. Diese Notwendigkeit sieht er nicht und würde es vielmehr durch eine Umformulierung auf den Haushalt 2019 ff beheben wollen. Wenn jedoch die temporär freigewordenen Kapazitäten aufgrund von vermuteten Kompensationserfordernissen nicht im Schulbereich eingesetzt werden können, hätte er Bedenken.

Frau Stadtv. Stehr teilt mit, dass die Frage nach den Personalkosten und die Kompensationsmöglichkeiten aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten Haushalt gestellt wurden. Die Refinanzierung und idealerweise die Unterstützung des Landes sind ebenfalls große Anliegen der CDU.

Frau Beig. Münich merkt an, das über dieses Thema sehr intensiv im Sozialausschuss diskutiert worden sei. Der Sozialausschuss hat die Verwaltung um die Erarbeitung eines Konzepts gebeten, das aufzeigt, wie das Team Sozialarbeit zukünftig ausgerichtet werden soll. Die Verwaltung hat auch bereits damit begonnen. Die Anträge sind da noch einmal eine Orientierungshilfe für die Verwaltung zu erkennen, wie Politik sich das Konzept konkret vorstellt.

Stadtv. Karschti hält es für richtig, zuerst einen Status Quo zu ermitteln, das benötigte Personal und die Kosten zu bestimmen und aus den Notwendigkeiten die Handlungsfelder ableiten. Im ersten Schritt sollte die Verwaltung erst einmal ein Konzept erarbeiten.

Stadtv. Nowak schlägt vor, in der augenblicklichen Situation etwa einhundert Flüchtlinge aufzunehmen um das vorhandenen Personal behalten zu können. Das wird dann sogar noch refinanziert.

1. Beig. und StK. Tsalastras macht deutlich, dass es keine Refinanzierung für den Vorschlag seines Vorredners gibt. Die Integrationskosten verbleiben zu 100 % bei der Stadt es sei denn, die Landesregierung trifft hierzu eine anderslautende Entscheidung.

Für Stadtv. Zimkeit geht es darum festzustellen, ob veränderte Rahmenbedingungen wie die vermehrte Unterbringung in privaten Wohnraum und die sich daraus ergebende Anpassung der Betreuung eine Änderung des Personalschlüssels notwendig macht.

Die abschließende Frage von Frau Stadtv. Stehr zu den Zeilen 18 - 22 der Begründung des Koalitionsantrages, ob der flexible Einsatz der SozialarbeiterInnen nicht nur für Flüchtlingskinder, sondern für alle Kinder gelten soll, beantwortet OB Schranz mit ja. Die Arbeit der SozialarbeiterInnen kommt zunächst einmal allen Kindern in der Klasse zu Gute. Natürlich erfahren die zu integrierenden Kinder dabei noch einmal eine besondere Berücksichtigung.

OB Schranz lässt mit Zustimmung der Mitglieder zuerst über den Ergänzungsantrag und anschließend über den Antrag der Koalition abstimmen.

Die einzelnen Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP dargestellt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Verwaltung ein neu justiertes Konzept für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Bereich Flüchtlingswesen erstellt, das die inzwischen geänderte Situation der Unterbringung und die aktuellen Zahlen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber stärker berücksichtigt.

 

Hier soll auf den Betreuungsschlüssel aus dem Handlungskonzept "Flüchtlinge in Oberhausen" und gegebenenfalls auf die zukünftige Weiterentwicklung des Teams "Sozialarbeit" eingegangen werden. Die aktuellen Aufgabenbereiche sollen überprüft und entsprechend angepasst werden.

 

Zugleich soll festgestellt werden, in welchem Umfang dauerhaft Personalbedarfe erforderlich sind, um Klarheit über zukünfitg anstehende Personalkosten zu erhalten. Eventuelle Kompensationserfordernisse zur Sicherung der Haushalte 2018 ff sind bereits im Vorfeld festzustellen und geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

 

Folgende Aufgaben sollten hier in den Fokus gelangen:

 

- Beratung von Flüchtlingen bereits vor Einzug in priveten Wohnraum

- Betreuung der Flüchtlinge im privaten Wohnraum (aufsuchende Sozialarbeit)

- Ausführliche Dokumentationen, um Bedarfe deutlich zu machen

- Weiterführende Betreuung über den Leistungsbezug nach dem AsylbLG hinaus

- Enge Zusammenarbeit mit Initiativen / Vereinen / freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden

- Schulische Betreuung der Kinder und Jugendlichen

- Vermittlung von Integrations- und Freizeitangeboten

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine Zuordnung von temporär frei gewordenen Kapazitäten in den Bereich 2-6/KI zu prüfen.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3723&TOLFDNR=119703&selfaction=print