18.12.2017 - 23.1 Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23.1
- Sitzung:
-
27. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 18.12.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Beratungsverlauf: Dieser TOP wird gemeinsam mit den TOP 23.1.1 beraten.
OB Schranz berichtet, dass der Antrag der Koalition im Sozialausschuss unter Berücksichtigung des Antragsbegehrens der LINKE.LISTE Fraktion einstimmig zustimmend vorberaten wurde und in einem von der Verwaltung zu erstellenden Gesamtkonzept auch die Obdach- und Wohnungslosen und darüber hinaus das Kontingent an Plätzen für Frauen im Frauenhaus zu berücksichtigen sind. Der Änderungsantrag wurde daraufhin mit Einverständnis des Antragstellers als obsolet betrachtet. Zurückgezogen wurde er nicht. Im FPA wurden daraufhin beide Anträge ohne Votum vorberaten.
Stadtv. Dr. Goeke macht auf die Zusage im Sozialausschuss aufmerksam, in der Niederschrift werde vermerkt, was der Oberbürgermeister soeben vorgetragen hat. Warum dieser Satz nicht als Ergänzung zu dem Koalitionsantrag mitbeschlossen werden kann, ist für ihn nicht nachvollziehbar. Da es ihm um die Sache geht und die Obdachlosen bei der Konzeptentwicklung der Flüchtlingsstandorte Berücksichtigung finden werden, zieht er dennoch den Antrag zurück.
Frau Stadtv. Walther schlägt vor, das Appartementhaus des NH-Hotels, für das die Stadt Miete zahlt, als Notunterkunft für Obdachlose zu nutzen.
Frau Beig. Münich versichert, genügend Übernachtungsplätze für Menschen ohne eine eigene Wohnung bereitstellen zu können.
Die einzelnen Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP dargestellt.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt, dass die Verwaltung ein Entwicklungskonzept für die Unterbringung von Flüchtlingen erarbeitet. Hier soll auf die wirtschaftliche Auslastung und gegebenenfalls auf die zukünftige Nutzung der Standorte eingegangen werden. Die Flüchtlingsunterkünfte könnten in Zukunft z.B. als Einrichtungen im Sozial-, Kinder- oder Jugendbereich umfunktioniert oder als Einraum-Appartements genutzt werden. Bei einer eventuellen Umnutzung sollten die verbleibenden Standorte ertüchtigt werden.
Die Standortperspektiven, die in Zukunft zu erwartenden Flüchtlinge und eine gleichmäßige Verteilung der Unterkünfte im Oberhausener Stadtgebiet sollen bei der Erstellung des Konzeptes einbezogen werden. Die Daseinsvorsorge, also persönliche Ansprechpartner in der Umgebung, belegte Sprachkurse, vorhandene Kindergarten- und Schulplätze etc. sollten bei eventuellen Umverteilungsmaßnahmen berücksichtigt und integriert werden."
