11.12.2017 - 5 Dringlichkeitsentscheidung zur Betriebsgesellsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
27. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 11.12.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Gülcan Bozcelik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Stadtv. Karschti bittet darum, dass den Drucksachen der Gesellschaftsvertrag als Anlage beigefügt wird.
OB Schranz sieht diese Notwendigkeit nicht. Die Gesellschaftsverträge können jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
Herr Willecke teilt ergänzend mit, dass die Gesellschafsverträge für alle Fraktionen und Gruppen in der AMI-Datenbank hinterlegt sind.
Frau Stadtv. Müthing erläutert das Konzept der Gesellschaft und geht dabei auf weitere Anmerkungen von Stadtv. Karschti ein.
Beschluss
Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gem. § 60 (1) Satz 1 GO NRW an der Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgende Beschlüsse:
1. Die Stadt Oberhausen beteiligt sich nicht an der geplanten Kapitalerhöhung bei der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG.
2. Der Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird zugestimmt.
3. Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird angewiesen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen."
