07.12.2017 - 3.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für Herrn Nowak ist in diesem Fall keine Dringlichkeitsentscheidung notwendig gewesen, da die Fällung der Bäume der OGM GmbH aufgrund der Planungen schon Monate vorher bekannt gewesen sein müsste. Herr Nowak wird der Vorlage aber zustimmen.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 27.10.2017 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von drei städtischen Bäumen im Bereich der neuen Schulgebäude der Hartmannschule.

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der stellvertretende Bezirksbürgermeister, Herr Girrullis, und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herr Eidam, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Unterzeichner stimmen den Empfehlungen der Baumkommission entsprechend der nachstehenden Begründung zu.

 

Aufgrund des anstehenden Abbruchs des östlichen Schulgebäudes (Abbruchgenehmigung 04093-17-16) auf dem Gelände der Hartmannschule und dem geplanten Neubau müssen insgesamt drei Bäume, eine Linde und zwei Ahorne gefällt werden.

 

Die Ersatzpflanzungen werden in Absprache mit dem Fachbereich Ökologische Planung/ Grünplanung durchgeführt.

 

 

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