06.12.2017 - 1.1 Entwicklung der Schulformwechsler

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Münich berichtet über die bisherigen Ergebnisse der Beratungsrunden in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Bezirksregierung empfiehlt dem Schulträger Stadt Oberhausen, die Ausnutzung der vorhandenen Züge an der Gesamtschule Osterfeld und die Erweiterung der Zügigkeit an der Theodor-Heuss-Realschule. Die Stadt Oberhausen soll auf Anraten der Bezirksregierung die Einrichtung eines Hauptschulzweiges (§ 123 c BASS) für alle Oberhausener Realschulen beantragen.

 

Frau Hausmann-Peters hätte sich vorab schriftliche Informationen gewünscht und gibt den sehr kurzen Umsetzungsrahmen zu bedenken.

 

Frau Oberste-Kleinbeck regt eine Verteilung der Züge auch auf andere Stadtteile und nicht nur auf Osterfeld an.

 

Frau Hausmann-Peters schließt sich dieser Verteilungsstrategie an und gibt zu bedenken, dass die Eltern anderenfalls keine Wahlmöglichkeiten haben. Außerdem würde der THR in Osterfeld ein negativer Ruf angedeihen. Bedarfe gibt es aber an mehreren Schulen. Eine einzige Schule wäre mit dieser Aufgabe überfordert.

 

Lt. Frau Hillebrand-Bittner benötigen die Hauptschüler Schulangebote, die sie in den Gesamtschulen und der Alternative nach § 132 c finden werden. Im Januar 2018 beginnen die Planungen, wenn die Schulen melden, welche SchülerInnen einen Schulplatz benötigen. Es müssen weiterhin die Seiteneinsteiger berücksichtigt werden, die einen Regelplatz im Schulsystem benötigen. Sie verweist darauf, dass, wenn man entgegen des Erlasses in Oberhausen eine flächendeckende Verteilung der Züge nach § 132 c einführen möchte, schnell einen Antrag platzieren muss. Die Regelung nach

§ 132 c, den Hauptschulabschluss an einer Realschule zu machen, ist keine Dauerlösung.

 

Nachdem sich weitergehende Diskussionen über die flächendeckende Einführung des Systems nach § 132 c ergeben haben, teilt Frau Münich erneut mit, dass in Ballungszentren in der Regel keine flächendeckende Einführung des § 132 c an Realschulen durch die Bezirksregierung zugelassen werde. Herr Benter hätte sich in dieser brisanten Lage einen Zwischenbericht gewünscht.

 

Einigung besteht aber darüber, dass in der Vorlage für die Ratssitzung am 18.12.2017 der Grundsatzbeschluss, den § 132 c an allen 3 Realschulen einzuführen auf den Weg gebracht werden soll.

 

Frau vom Bruch weist explizit darauf hin, dass die Bezirksregierung dem Antrag so nicht zustimmen muss.

 

Weitere Wortmeldung gab es zu diesem TOP nicht.

 

Der Schulausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3717&TOLFDNR=119349&selfaction=print