27.11.2017 - 24 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungDur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Sitzung:
-
26. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 27.11.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Dagmar Katzorke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NW folgende vom Hauptausschuss am 16.11.2017 (Drucksache-Nr.: B/16/3070-01) gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
1.Hans-Böckler-Berufskolleg (HBB)
a.Fachgerechter Neuaufbau des Dachs des Hans-Böckler-Berufskollegs unter Berücksichtigung der aktuellen Vorschriften mit einem Gesamtvolumen von 775.000,00 EUR (Durchführung 2017 - 2018).
b.Außerplanmäßige Mittel für konsumtive Leistungen werden wie folgt zur Verfügung gestellt:
Auftrag | Bezeichnung | Sachkonto | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310003010923 | GS 2020:Hans-Böckler-Berufskolleg | 521112 | GS2020 Aufwendungen für Schulbausanierung | 775.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge bei gleichem o. g. Auftrag sowie beim Sachkonto 423900 (Schuldendiensthilfe NRW-Bank „Gute Schule 2020“). Gleichzeitig wird eine Sperre in Höhe von 775.000,00 EUR bei Finanzstelle 310003010000100 („Gute Schule 2020“) und Finanzposition 785100 (Anlage im Bau/Hochbau) verfügt.
2.Heinrich-Heine-Gymnasium (HHG)
a)Der Umsetzungsbeschluss vom 21.11.2016 zur lfd. Nummer 83 der Anlage der Drucksache-Nr.: B/16/2039-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW); hier: Geplante Maßnahmen 2017“ (Heinrich-Heine-Gymnasium: Abriss zweier abgängiger Pavillons und Errichtung eines neuen Anbaus mit modernen Unterrichtsräumen unter Berücksichtigung von aktuellen pädagogischen Konzepten) wird aufgehoben.
b)Die Errichtung eines Anbaus als Ersatz für die abgängigen Pavillons am Heinrich-Heine-Gymnasium sowie weiterer pädagogisch notwendiger Räume über das Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ wird mit einem durch Kostenschätzung ermittelten Volumen von derzeit 2.673.000,00 EUR beschlossen.
c)Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen im Jahr 2017 werden wie folgt zur Verfügung gestellt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310003010000103 | GS 2020:Heinrich-Heine-Gymnasium | 783900 | Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020 | 225.000,00 |
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Deckungsvorschlag:
Die Deckung erfolgt über das Programm „Gute Schule 2020“, Finanzstelle 310003010000100 („Gute Schule 2020“), Finanzposition 785100 (AiB Hochbau). Hierzu erfolgt noch der Hinweis, dass eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit dargestellt wird.
d)die zusätzliche Mittelbereitstellung für investive Leistungen im Jahr 2018 wie folgt zur Verfügung zu stellen:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310003010000103 | GS 2020:Heinrich-Heine-Gymnasium | 783900 | Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020 | 2.448.000,00 |
Für das Jahr 2018 besteht vorbehaltlich einer Beschlussfassung im Rat der Stadt zum Haushaltsplan 2018 bzw. zur Haushaltssatzung ein investiver Sammler für Maßnahmen des Finanzierungsprojektes „Gute Schule 2020“ analog zur Verfahrensweise 2017."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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(wie Dokument)
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110,6 kB
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