27.11.2017 - 5.9.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Bongers weist darauf hin, dass es sich bei dem Problem der ungewollten Schwangerschaften, aufgrund nicht vorhandener Geldmittel für Verhütungsmittel, nicht um ein rein Oberhausener, sondern um ein deutschlandweites Problem handelt. Weder das Jobcenter noch die Sozialhilfeträger übernehmen die entsprechenden Kosten. Sie verweist auf den Umstand, dass mehrere Städte und Kreise im näheren und weiteren Umkreis bereits entsprechende Gelder in derartigen Fonds zur Verfügung stellen.

Frau Stadtv. Boos berichtet darüber, dass sie durch Berichterstattung im Gleichstellungsausschuss von einer Vielzahl ungewollter Schwangerschaften erfahren habe. Sie sieht in der Auflegung dieses Fonds auch eine Möglichkeit, künftige Steigerungen im Bereich der Jugendhilfe zu reduzieren, da oftmals durch diese Personengruppen die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe notwendig würde. Darüber hinaus wirbt sie dafür, dass die Verantwortung für die Verhütung vor ungewollten Schwangerschaften von Mann und Frau wahrgenommen wird.

Frau Stadtv. Opitz erinnert ebenfalls an die beiderseitige Verantwortung von Mann und Frau  und weist ergänzend darauf hin, dass der Schutz vor ungewollter Schwangerschaft ein Grundrecht auf psychische und körperliche Unversehrtheit darstelle. Das zu beschließende Budget des Verhütungsmittelfonds könne vom Volumen her lediglich einen Anfang darstellen.

Frau Stadtv. Walther erklärt eingangs, dass sie sich keinesfalls gegen den Fonds aussprechen wolle, jedoch stelle sich ihr die Frage, warum wieder die Stadt für ausfallende staatliche Leistungen bezahlen soll und warum dafür an anderer Stelle Kürzungen vorgenommen werden sollen. Sie befindet, dass die Diskussion über den Verhütungsmittelfond nicht im Rat zu führen sei.

Stadtv. Nowak appelliert eindringlich an die Verantwortung der Männer, sich ebenfalls mit Verhütung zu beschäftigen. Daneben ist er der Auffassung, dass die zur Verfügung stehenden Gelder zu gering seien und verweist hierzu auf einen Beschluss, den Oberhausener Hundebesitzern kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung zu stellen, wofür gleich hohe Beträge aufgewendet würden. Dies stünde seines Erachtens in einem krassen Missverhältnis.

Stadtv. Dr. Goeke erinnert daran, dass bis zur Einführung der Hartz IV Gesetzgebung Verhütungsmittel durch die Träger der Sozialhilfe übernommen wurden. Nunmehr sei zwar ein geringer Teil des monatlichen Regelsatzes für privat zu beschaffende Arzneimittel vorgesehen, dieser sei so gering, dass bspw. durch die Beschaffung von Verhütungsmitteln, wie der „Pille“, dieser sodann nahezu aufgezehrt und weitere notwendige Beschaffungen von Arzneimitteln nicht mehr möglich seien. Dieser Fonds sei wieder ein Beispiel dafür, dass die Kommunen Gelder für ausbleibende Leistungen des Bundes übernehmen müssen.

Frau Stadtv. Boos macht nochmals deutlich, dass durch die Einrichtung dieses Fonds der Bund keinesfalls aus seiner Verantwortung entlassen werden soll.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Bürgerliste folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt stimmt dem Modellprojekt eines Verhütungsmittelfonds mit einem städtischen Anteil von 15.000 € zu.

 

Deckungsvorschlag:

von

Produktgruppe 0502Existenzsichernde Leistungen

Produkt 050205Sonstige Hilfen

Kostenarten 533130Leistungen Grundsicherung an natürlichen Personen

nach

Produktgruppe 0103 Büro für Chancengleichheit

Produkt 010301 Büro für Chancengleichheit

Kostenart 531810 Aufwendungen für Zuschüsse"