27.11.2017 - 2 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmi...

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Beratung

Herr Wissing hat sein Ratsmandat zum 01.11.2017 niedergelegt. Als Nachfolger wird Herr Wischermann mit Wirkung vom 21.11.2017  in den Rat berufen.

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird Stadtv. Wischermann nun von OB Schranz eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Nach dem Verlesen der Verpflichtungsformel wurde die Verpflichtung durch Stadtv. Wischermann per Handschlag bekräftigt.

OB Schranz wünscht Stadtv. Wischermann für die Ausübung dieses Amtes, in das er nun hiermit offiziell eingeführt worden ist, alles Gute und besten Erfolg.