27.11.2017 - 5.11 Haushaltssatzung 2018
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Sitzung:
-
26. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 27.11.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
B/16/3094-01 Haushaltssatzung 2018
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Antigona Hajdari
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:
"Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 815.740.850 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 814.957.010 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 789.474.660 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 760.774.060 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 34.547.510 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 61.196.730 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 35.867.530 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 30.264.780 EUR
festgesetzt."
§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:
"Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf
31.549.220 EUR
festgesetzt."
§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:
"Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
16.605.840 EUR
festgesetzt."
§ 4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Wegen fehlenden Eigenkapitals ist eine Bildung der genannten Rücklagen nicht möglich."
§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:
"Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.750.000.000 EUR
festgesetzt."
§ 6 Steuersätze
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:
"Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt worden:
1. Grundsteuer
1.1) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v.H.
1.2) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 670 v.H.
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 580 v.H."
§ 7 Haushaltssanierungsplan
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:
"Nach der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist
- der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen gem. Stärkungspaktgesetz im Jahr 2017 wieder hergestellt,
- der Haushaltsausgleich ohne Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen gem. Stärkungspaktgesetz im Jahr 2021 wieder hergestellt.
Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen."
§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen (§83 Abs. 1 GO NRW) und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (§85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 83 Abs. 1 GO NRW), die 100.000 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Rates."
§ 9 Wertgrenzen für den Einzelnachweis der Investitionsmaßnahmen
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen wird
- für Baumaßnahmen auf 150.000 EUR
- für übrige Investitionsmaßnahmen auf 50.000 EUR
festgesetzt. Bei Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen sind die Einzahlungen und Auszahlungen zusammengefasst zu veranschlagen."
Abschließend lässt OB Schranz über die Haushaltssatzung insgesamt abstimmen.
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen und bei Enthaltung des Stadtverordneten Nowak folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2018."
Um 17 Uhr unterbricht OB Schranz die Sitzung für eine viertelstündige Pause. Er eröffnet die Sitzung wieder um 17:15 Uhr und fährt mit der Tagesordnung fort.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,8 kB
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