27.11.2017 - 8 Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR)hi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt den Abschluss der als Anlage beigefügten Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der FMR, die im Fall der Insolvenz oder Auflösung der Gesellschaft die Stadt zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages an die Kommunale Zusatzversorgung Westfalen Lippe (kvw) verpflichtet, welcher durch den Anteil der Stadt Oberhausen am Stammkapital der FMR beschränkt ist."

 

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Anlagen zur Vorlage