27.11.2017 - 21 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NW folgende von Herrn 1. Beigeordneten Apostolos Tsalastras, in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz, und dem Ratsmitglied Herrn Werner Nakot am 24.10.2017/25.10.2017 (Drucksache Nr. B/16/3005-01) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für investive Leistungen wird, wie nachfolgend aufgeführt, zugestimmt:

 

 

Investitions-  BezeichnungFinanzpositionBezeichnung  Betrag

nummer  EUR

870001130102010  Barrierefreiheit  785110 Anlage im Bau 391.500,00

    öffentl. GebäudeHochbaumaß-

 nahme OGM

870001130102010  Barrierefreiheit  785120Anlage im Bau 108.500,00

   öffentl. GebäudeHochbau

HOAI OGM

 

Deckungsvorschlag

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2017 wird eingehalten."