27.11.2017 - 11 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Flore sieht in der Neufassung der OVO neben den bereits in den Fokus genommen Maßnahmen zur Sauberkeit und Ordnung nun auch die Möglichkeit dem Vollzugsdefizit entgegen zu treten.

Für Stadtv. Karacelik sind es diejenigen, die sowieso schon am Rand der Gesellschaft stehen, auf die diese Verordnung abzielt. Es wird gesagt, dem subjektiven Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung müsse Rechnung getragen werden. Sein subjektives Sicherheitsbedürfnis werde weniger durch bettelnde Menschen oder Gruppen trinkender Alkoholkranker am Altmarkt tangiert, sondern vielmehr von den meist stark alkoholisiert, am Bahnhof einfallenden Menschengruppen, die das alljährlich stattfindende Schlagerfestival an der Arena besuchen oder den Pöbeleien von so genannten Fußballfans.

OB Schranz könnte die Hinweise zum Betteln verstehen, wenn damit das Betteln an sich verhindert werden sollte. Hier gehe es jedoch vielmehr um aggressives Betteln z. B. mit Kindern.

Stadtv. Nakot zeigt auf, dass viele Gespräche und Informationen stattgefunden haben, um die Menschen zu sensibilisieren. Verhalten sie sich dennoch so, wie man es nicht möchte, müssen Regeln geschaffen werden.

Stadtv. Karschti sieht er in der OVO ein Instrument, das in erster Linie die Vollzugsmöglichkeiten der Verwaltung stärkt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen."

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Anlagen zur Vorlage