27.11.2017 - 32 Einleitung der Direktvergabe an die STOAG

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

a)die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH für zehn Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Stadtgebiet Oberhausen im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst - vorbehaltlich der Zustimmung durch die mitbedienten Aufgabenträger - auch die von der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH in den Gebieten der mitbedienten Aufgabenträger (Städte Bottrop, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim sowie Kreise Recklinghausen und Wesel) zu erbringenden Betriebsleistungen.

 

b)Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Oberhausen zugunsten der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben.

 

c)Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Oberhausen, dessen Fortschreibung am 13.02.2017 durch den Rat der Stadt Oberhausen verabschiedet wurde. Der ÖDA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

 

d)Die Verwaltung wird beauftragt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

 

e)Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR zu veranlassen.

 

f)Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH wird angewiesen, die Geschäftsführung der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH anzuweisen, diesen Ratsbeschluss verbindlich zu beachten. Dabei sind auch die Vorgaben aufgrund der Beschlüsse der mitbedienten Gebietskörperschaften zu beachten.

 

g)Die Beschlüsse des Rates der Stadt Oberhausen zur ÖSPV- Finanzierung vom 15.12.2005 und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 12.07.2010 und 16.11.2015 bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis f) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringt. Die städtischen Vertreter in den Gesellschaftsgremien werden angewiesen, entsprechende Umsetzungsbeschlüsse zu fassen."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3708&TOLFDNR=118996&selfaction=print