27.11.2017 - 10 Benutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtarc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass der Kulturausschuss die Drucksache mit folgendem Änderungsvorschlag vorberaten hat:

In der als Anlage 1 beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung sollten die auf der Seite 5 unter der Textziffer 1 aufgeführten Entgelte für Nachforschungen und Auskünfte für gewerbliche Zwecke je angefangene halbe Arbeitsstunde in Höhe von 30 € auf 40 € angehoben werden.

Des Weiteren besteht die Notwendigkeit, im § 11 Abs. 2 der Anlage 1 das Datum der letzten Änderung nachzutragen.

§ 11 der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtarchiv lautet dann wie folgt:

 

§ 11

Inkrafttreten

 

1. Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtarchiv vom 06.03.2006

(Amtsblatt der Stadt Oberhausen Nr. 6/2006, S. 117-119) zuletzt geändert am 01.03.2010 (Amtsblatt der Stadt Oberhausen Nr. 9/2010, S. 105) außer Kraft.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtarchiv Oberhausen zum 01.01.2018 gemäß Anlage 1 dieser Drucksache."

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3708&TOLFDNR=118992&selfaction=print