27.11.2017 - 39 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der 1. Beigeordnete, Herr Apostolos Tsalastras, in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied, Herr Matthias Wissing, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2017 unter Drucksache B/16/2927-01 die Weiterentwicklung der städtischen Sportanlage Kuhle beschlossen. Die Finanzierung der Maßnahme soll wie folgt erfolgen:

 

a)Die Verbesserung der Parkplatzsituation durch die Errichtung von 28 PKW-Stellplätzen.

b)Die Verlagerung eines Tennisspielfeldes innerhalb der Sportanlage.

c)Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 08, Sportförderung, wie folgt:

 

Invest.-MaßnahmeBezeichnungFinanzpos.BezeichnungBetrag

251008010300720Sportanlage Kuhle785210Anlage im Bau171.300,00 €

Tiefbau OGM

251008010300720Sportanlage Kuhle785220Anlage im Bau23.900,00 €

Tiefbau Ing. OGM

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Saldos aus Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das HH-Jahr 2017 wird eingehalten."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3708&TOLFDNR=118964&selfaction=print