23.11.2017 - 3 „Konzeptionelle Entwicklung des Gebäudekomplexe...

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Beratung

Herr Spiecker stellt das Bauprojekt an der Siepenstraße vor.

Der Architekt Herr Michael stellt anhand von Grundrissen und Lageplänen insbesondere die Aspekte der Barrierefreiheit im Bauvorhaben dar. (Diese sind als Anlage im Allris beigefügt).

Herr Grünewald erfragt, wie groß die einzelnen Zimmer sind. Diese sind 17,69 Quadratmeter und die Badezimmer 5,63 Quadratmeter groß.

Herr Michael gibt in seiner Darstellung den Hinweis, dass die DIN Norm 18040 insbesondere entwickelt wurde, um Menschen mit Behinderung im baulichen Bereich ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Diese Absicht greife im dargestellten Projekt nicht, da die Bewohnerinnen und Bewohner der Alteneinrichtung in der Form nicht mehr selbstständig leben würden.

Herr Kösling stellt klar, dass auch in Alteneinrichtungen Menschen mit einer Behinderung leben.

Herr Mellis berichtet, dass bezüglich des Bauvorhabens auch ein Austausch mit der Kommission Oberhausen Barrierefrei stattgefunden hat. Er bittet den Architekten in seiner Wortwahl auf die Differenzierung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu verzichten.  Er erfragt, ob in den Fluren ebenfalls die lichte Breite gegeben sei, damit diese rollstuhlgerecht seien.

Herr Michael bejaht dies.

Herr Stelzer erfragt, wie viele Pflegeplätze entstehen und ob in Zeiten des Fachkräftemangels eine ausgelastete Belegung möglich ist.

Herr Spiecker erklärt, dass in der neuen Alteneinrichtung 70 Pflegeplätze entstehen, durch den Umzug aber auch 118 abgebaut werden. Die ASO habe keine Probleme damit, die Fachkräftequote zu erfüllen. Die Belegung werde nach Fertigstellung ausgelastet sein.

 

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Anlagen

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