15.11.2017 - 3.4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 15.11.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt einvernehmlich und ohne Wortmeldung, die Dringlichkeitsentscheidung vom 17.10.2017 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von 31 abgestorbenen oder abgängigen Bäumen im Straßenraum in Alt-Oberhausen.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen stimmt der Fällung von insgesamt 31 abgestorbenen oder absterbenden städtischen Straßenbäumen und der vorgeschlagenen Ersatzpflanzung (siehe nachfolgende Auflistung) gemäß der Empfehlung der Baumkommission (Bereisung 11.10.2017) zu.
