15.11.2017 - 3.1 Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 15.11.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Nakot erklärt, dass die CDU-Fraktion die Variante „C" favorisiert, gibt aber zu bedenken, dass das Gesamtkonzept dabei nicht aus den Augen gelassen werden sollte.
Frau Gerster-Schmidt bittet um Erläuterung, warum sowohl einseitig, als auch beidseitig 100 Parkplätze wegfallen.
Frau Hansen plädiert für die Einrichtung beidseitiger Fahrradschutzstreifen.
Herr Straka-Wilger möchte wissen, wann das Mobilitätskonzept umgesetzt wird.
Herr Blanke mahnt dazu, dass Gesamtkonzept schnellstens auf den Weg zu bringen.
Frau Janclas erklärt, dass auf der Hermann-Albertz-Straße mangels einer ausreichenden Breite die 100 Parkplätze sowohl einseitig, als auch beidseitig wegfallen würden. Unter Berücksichtigung des 2019 beginnenden Mobilitätskonzepts ist als Langzeitziel die Förderung des Radverkehrs vorgesehen. Nach weiterer Diskussion in der Herr Köhler zu bedenken gibt, dass die Durchfahrten für die Rettungsfahrzeuge sichergestellt sein müssen, trifft die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke.Liste, die Hermann-Albertz-Straße bis zur endgültigen Entscheidung im Rahmen des Kommunalen Mobilitätskonzeptes wieder wie im IST-Zustand ohne Schutzstreifen zu markieren. Im Rahmen der Aufstellung des Kommunalen Mobilitätskonzeptes ist das Anlegen einer Radverkehrsanlage z.B. durch die Einführung einer Einbahnstraßenregelung oder anderer, den Radverkehr fördernde Maßnahmen, zu diskutieren und zu entscheiden (Variante C).
