14.11.2017 - 4.3 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Paßgang bedankt sich bei Herrn Beigeordneten Motschull für die aus seiner Sicht gelungene Neufassung bzw. Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung. Er bittet Herrn Beigeordneten Motschull um Auskunft, wie die Verwaltung mit dem Problem der Tierfütterung umgeht.

Herr Beigeordneter Motschull erläutert zunächst den Hintergrund der Neufassung. Anschließend führt er aus, dass Verstöße gegen diese Verordnung vom Team des Kommunalen Ordnungsdienstes(KOD) geahndet werden, wenn sie festgestellt werden. Zukünftig werden durch den KOD an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet, z. B. auf Schulhöfen, Sportplätzen, Friedhöfen,Schwerpunktkontrollen durchgeführt.

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld vollzieht einstimmig die Vorberatung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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