18.10.2017 - 3.1 Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen un...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss bittet die Verwaltung, einen detaillierten schriftlichen Bericht für die JHA-Sitzung am 7.11.2017 vorzulegen.

 

In ihm sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:

 

  1. Wie wird in Oberhausen die gesetzliche Verpflichtung des Jugendamts erfüllt, rechtzeitig bei Ausfallzeiten von Personen in der Kindertagespflege eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Tageskind sicherzustellen (§23 Abs. 4 SGB VIII)? Die Darstellung soll sich sowohl auf Vertretung bei Urlaub als auch bei Krankheit beziehen.

 

  1. Welche anderen Vertretungsmodelle sind in anderen Städten implementiert und welche Erfahrungswerte existieren mit diesen Modellen?

 

  1. An welche möglichen Grenzen stößt das Oberhausener Modell in der Praxis? Kann mit einem anderen Modell eine höhere verlässliche Handhabe erreicht werden?

 

  1. Die Stadt Düsseldorf hat bereits im Jahr 2015 ein Vertretungsmodell für Kindertagespflegepersonen, die nicht selbstorganisiert für Vertretung bei Urlaub und Krankheit sorgen können, eingeführt (siehe „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Düsseldorf“, Punkt 11.3). Die Verwaltung soll darstellen, welche pädagogischen und finanziellen Implikationen dieses Vertretungsmodell auch in Oberhausen hätte.

 

 

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Beratung

Zur Optimierung der Vertretungssituation in der Kindertagespflege ersucht Herr Real die Verwaltung um einen entsprechenden Bericht.

 

Frau Münich weist darauf hin, dass ein entsprechender Bericht wegen der äußerst knapp bemessenen Zeit nicht bis zum 07.11.2017 sondern erst für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2017 gegeben werden kann.

 

Sodann fasst der Jugendhilfeausschuss einstimmig den hinsichtlich des Termins der Vorlage abgeänderten Beschluss:

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Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den nachfolgenden Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss bittet die Verwaltung, einen detaillierten schriftlichen Bericht für die JHA-Sitzung am 29.11.2017 vorzulegen.

 

In ihm sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:

 

1.Wie wird in Oberhausen die gesetzliche Verpflichtung des Jugendamts erfüllt, rechtzeitig bei Ausfallzeiten von Personen in der Kindertagespflege eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Tageskind sicherzustellen (§23 Abs. 4 SGB VIII)? Die Darstellung soll sich sowohl auf Vertretung bei Urlaub als auch bei Krankheit beziehen.

 

2.Welche anderen Vertretungsmodelle sind in anderen Städten implementiert und welche Erfahrungswerte existieren mit diesen Modellen?

 

3.An welche möglichen Grenzen stößt das Oberhausener Modell in der Praxis? Kann mit einem anderen Modell eine höhere verlässliche Handhabe erreicht werden?

 

4.Die Stadt Düsseldorf hat bereits im Jahr 2015 ein Vertretungsmodell für Kindertagespflegepersonen, die nicht selbstorganisiert für Vertretung bei Urlaub und Krankheit sorgen können, eingeführt (siehe „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Düsseldorf", Punkt 11.3). Die Verwaltung soll darstellen, welche pädagogischen und finanziellen Implikationen dieses Vertretungsmodell auch in Oberhausen hätte.