25.09.2017 - 4 Dezernatsverteilungsplan
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
25. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 25.09.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Beratungsverlauf: Dieser TOP wird gemeinsam mit den TOP 4.1 und 4.2 beraten.
OB Schranz macht zu Beginn der Diskussion auf die Zulässigkeit der nachfolgend aufgeführten Änderungsanträge der Bürgerliste Oberhausen aufmerksam. Der 1. Änderungsantrag ist nur mit dem Beschlussvorschlag zur Verlagerung des Bereichs 5-3 in das Dezernat 5 auf eine Festlegung oder Veränderung der Geschäftskreise der Beigeordneten gerichtet und fällt in den Regelungsbereich des § 73 Abs. 1 GO NRW und damit auch in die Ratskompetenz.
Der zweite im 1. Änderungsantrag enthaltene Beschlussvorschlag ist allein auf die Bildung eines neuen Bereichs innerhalb des Dezernats 0/Strategische Planung gerichtet. Mangels Auswirkungen auf den Geschäftskreis eines/einer Beigeordneten ist dieser Beschlussvorschlag/diese Angelegenheit nicht von § 73 Abs. 1 GO NRW erfasst und fällt nicht in die Ratskompetenz, sondern gemäß § 62 Abs. 1 GO NRW in die Geschäftsverteilungs- bzw. Organisationskompetenz des Oberbürgermeisters.
Der 2. Änderungsantrag ist ebenfalls nicht auf eine Festlegung oder Änderung des Geschäftskreises eines oder einer Beigeordneten gerichtet. Er richtet sich auf die Veränderung der Organisationsstruktur innerhalb eines von einer Beigeordneten geleiteten Dezernats. Die beantragte/vorgeschlagene Veränderung fällt in die alleinige Geschäftsverteilungskompetenz des Oberbürgermeisters (§ 62 Abs. 1 GO NRW).
Frau Stadtv. Walther möchte eine Entscheidung des Rates über eine Verlagerung des Bereichs 5-3 in das Dezernat 5 herbeiführen. Bei den beiden weiteren Vorschlägen nimmt sie hin, dass die Entscheidungskompetenz nicht dem Rat, sondern dem Oberbürgermeister zusteht. Dass ein Dezernat 0 in der beschriebenen Form der Stadt hilfreich zugutekommt, kann sie nicht erkennen.
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass er bereits im Ältestenrat von der geplanten Einrichtung eines Bereiches für Standortentwicklung berichtet hat. Die Reihenfolge sollte dabei sein: erst einrichten, dann dem Dezernatsverteilungsplan hinzufügen.
OB Schranz lässt nunmehr über den Änderungsantrag der Bürgerliste zur Verlagerung des Bereichs 5-3 in das Dezernat 5 und sodann über die Drucksache B/16/2885-01 abstimmen.
Die einzelnen Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP dargestellt.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1.Der Rat der Stadt beschließt gem. § 73 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die nachfolgende Änderung der Geschäftsverteilung der Beigeordneten:
Der Bereich 4-5/Statistik wird aus dem Dez. 3/Familie, Bildung, Soziales in das Dez. 0/ Strategische Planung verlagert.
2.Der Rat der Stadt nimmt die weiteren Änderungen des Dezernatsverteilungsplans entsprechend der anliegenden Übersicht zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,1 kB
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