25.09.2017 - 29 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Walther interessiert sich für die Antwort auf die Frage, warum es sich hierbei um eine dringliche Angelegenheit handelt.

Herr BM Broß kann nicht verstehen, warum der Kulturausschuss nicht in die Entscheidung einbezogen worden ist.

1.Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass die Entscheidung vor der Sitzung des Kulturausschusses getroffen worden ist und es heute um die Genehmigung dieser Entscheidung geht. Es hat einen Krankheitsfall gegeben, aufgrund dessen die Verhandlungen, die kurz vor dem Abschluss standen, abgebrochen werden mussten. Danach erfolgten Gespräche mit den Verwandten, um sicher zu stellen, was an Kunstgegenständen zur Verfügung steht. Zur Dringlichkeitsentscheidung kam es, da es einen vorzeitigen Maßnahmebeginn für Mittel des LVR gegeben hat und die Kunstwerke keinem anderen Interessenten zufallen sollten. Eine weitere Berichterstattung erfolgt in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel

 

Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 08.08.2017 gem. § 60 Abs. 1, S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr. B/16/2812-01) gem. § 60 Abs. 1, S. 3 GO NW:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied

 

Sonja Bongers gem. § 60 Abs. 1, S. 2 GO NW folgende Entscheidung:

 

1.Der Ankauf von Kunstgegenständen/Werken des Fotografen Rudolf Holtappel und des Künstlers Walter Kurowski im Gesamtwert von 100.000 EUR brutto (jeweils 50.000 EUR) wird beschlossen.

Im Investitionshaushalt 2017 erfolgt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 50.000 EUR bei Finanzstelle 880004030100000, Bezeichnung Ludwig Galerie sowie Finanzposition 783100, Bezeichnung Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen > 410 EUR zur Kaufabwicklung.

Deckungsvorschlag: Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2017 wird eingehalten."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3675&TOLFDNR=117251&selfaction=print