25.09.2017 - 7 Stadtsparkasse Oberhausenhier: Jahresabschluss ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass sich Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, gemäß § 31 GO NRW nicht an der Abstimmung zu Entlastung der Organe beteiligen dürfen.

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Beschluss

Rat der Stadt - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der LINKE LISTE-Fraktion und der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss:

"1.Der Rat der Stadt nimmt von dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2016 - versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes - und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für 2016 Kenntnis.

2.Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

3.Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 6.664.699,13 EUR wird gemäß dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 21.06.2017 in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3675&TOLFDNR=117243&selfaction=print