25.09.2017 - 8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass im Anschluss an die Unterzeichnung der Dringlichkeitsentscheidung vom Gesellschafterkreis entschieden worden ist, die Kettenverschmelzung der RW Beteiligungsgesellschaften noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen, sondern um ein Jahr zu verschieben. Hierdurch können die Steuervorteile aus dem bestehenden Beteiligungsmodell für die Sonderausschüttung der RWE AG -voraussichtlich im April 2018 - in Anspruch genommen werden.

Die Verschmelzung soll nunmehr auf Basis der Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 durchgeführt werden. Im Ergebnis wird hierdurch der Verschmelzungsstichtag um ein Jahr verschoben. Das Vorgehen hat zur Folge, dass die Dividende der RWE AG noch in dem unverändert bestehenden Beteiligungsmodell wie in der Vergangenheit vereinnahmt werden kann. Der Gesellschafterkreis ist sich allerdings einig, dass im Nachgang zu der Ausschüttung der RWE AG das Beteiligungsmodell - zeitversetzt um ein Jahr - aufgelöst wird.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt die durch den Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied, Herrn Klaus Kösling, gemäß § 60 (2) S. 1 GO NW in Verbindung mit § 36 (5) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 07.08.2017.

 

Die Vertreterin der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der STOAG wird angewiesen, den unter Ziffer 1 bis 7 vom Geschäftsführer der STOAG zu fassenden Beschlüssen der RW Gesellschaft öffentlich rechtliche Anteilseigner III mbH, der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz I und der RW Beteiligungs GmbH zuzustimmen. Er ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, wobei der Bevollmächtigte an die Beschlüsse des Rates zu binden ist.

 

1.Der Kettenverschmelzung der RW öffentlich rechtliche Anteilseigner III mbH auf die RW Beteiligungs GmbH wird zugestimmt.             

 

Im Einzelnen:

 

a)Der Verschmelzung zwischen der RW Gesellschaft öffentlich rechtliche Anteilseigner I mbH, der RW Gesellschaft öffentlich rechtliche Anteilseigner II mbH, der RW Gesellschaft öffentlich rechtliche Anteilseigner III mbH und der RW Gesellschaft öffentlich rechtliche Anteilseigner IV mbH auf die RW Gesellschaft für Anteilsbesitz I mbH (als übernehmende Gesellschaft) wird zugestimmt.

b)Der Verschmelzung der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz I, der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz II mbH, der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz III mbH auf die RW Beteiligungs GmbH (als übernehmende Gesellschaft) wird zugestimmt.

 

2.Der geprüfte und mit einem Bestätigungsvermerk des Kreises Mettmann versehene Jahresabschluss der RW Gesellschaft öffentlich rechtliche Anteilseigner III mbH zum 31.12.2016 wird festgestellt.

 

3.Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Geschäftsführern der RW Gesellschaft öffentlich rechtliche Anteilseigner III mbH, Herrn Frithjof Kühn und Herrn Ernst Schneider, wird Entlassung für das Geschäftsjahr 2016 erteilt.

 

4.Der geprüfte und mit einem Bestätigungsvermerk des Kreises Mettmann versehene Jahresabschluss der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz I mbH zum 31. Dezember 2016 wird festgestellt.

 

5.Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Geschäftsführern der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz I mbH, Herrn Frithjof Kühn und Herrn Ernst Schneider, wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 erteilt.

 

6.Der geprüfte und mit einem Bestätigungsvermerk des Kreises Mettmann versehene Jahresabschluss der RW Beteiligungs GmbH zum 31. Dezember 2016 wird festgestellt.

 

7.Dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Geschäftsführer der RW Beteiligungs GmbH Herr Frithjof Kühn wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 erteilt.

 

Daniel Schranz  D. Schranz Ratsmitglied K. Kösling

Oberbürgermeister

 

Oberhausen, den 09.08.2017Oberhausen, den 11.08.2017"

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3675&TOLFDNR=117238&selfaction=print