25.09.2017 - 32.10 Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzung:

 

Gesetzliche Grundlage:Siehe Satzungstext

 

S a t z u n g

 

über die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 163

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund der §§ 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I, S. 2193), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.04.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966), in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

Einziger Paragraph

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 163 vom 30.09.2016 wird um ein Jahr verlängert.

 

Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung des § 4 der Satzung vom 30.09.2016 spätestens am 20.10.2018 außer Kraft."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3675&TOLFDNR=117226&selfaction=print