25.09.2017 - 32.13 Aufhebung der Satzungen über die Festlegung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 32.13
- Sitzung:
-
25. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 25.09.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzungen:
Gesetzliche Grundlage:siehe Satzungstext
2.Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Schmachtendorf Mitte“
Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes „Schmachtendorf Mitte“
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Schmachtendorf Mitte“ vom 10.01.1991 wird aufgehoben.
Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2.Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“
Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“ vom 08.02.1991 wird aufgehoben.
Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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445,3 kB
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392,6 kB
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849,1 kB
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