25.09.2017 - 32.12 Aufhebung der Satzungen über die Festlegung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzungen:

 

Gesetzliche Grundlage:siehe Satzungstext

 

1.Satzung

 

zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung

des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Aufhebung der förmlichen Festlegung des

Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“ vom 24.01.1991 wird aufgehoben.

 

Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

2.Satzung

 

zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung

des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Aufhebung der förmlichen Festlegung des

Sanierungsgebiets „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“ vom 24.01.1991 wird aufgehoben.

 

Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft."

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