25.09.2017 - 34.7 Antrag der CDU-Fraktion zur Videoüberwachung.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Version 01 mit dem Beratungsgegenstand „Antrag der CDU-Fraktion zur Videoüberwachung“, der im Beschlussvorschlag drei Textziffern enthielt, im Umweltausschuss ohne Votum vorberaten wurde. Aufgrund der Anmerkungen wurde eine zweite Version verfasst.

Stadtv. Bandel begründet den Antrag. Wenn eine Videobeobachtung aus personellen Gründen nicht zeitnah umsetzbar sein sollte, könnte stattdessen eine Videoüberwachung zur Eindämmung krimineller Machenschaften in Betracht kommen.

Stadtv. Karacelik ist der Ansicht, dass Videoüberwachungen Gewalttaten zwar dokumentieren, sie aber nicht verhindern. Das beste Mittel gegen Kriminalität ist für ihn die soziale Sicherheit.

Stadtv. Axt signalisiert Zustimmung zu dem geänderten Antrag. Er möchte aber zugleich darauf hinweisen, dass Überwachungen zu einer Verdrängung der Szene führen. Videoüberwachung ist keine Lösung, die sich um die Menschen kümmert, für die man eine Lösung finden muss.

Stadtv. Karschti hält die Videoüberwachung nur dann für ein geeignetes Mittel zur Eindämmung krimineller Machenschaften, wenn sie konsequent durchgeführt wird. Das wird nicht der Fall sein, da es sozialere Methoden gibt.

Stadtv. Flore macht deutlich, dass es im Stadtgebiet Bereiche gibt, wo sich kriminelle Machenschaften entwickelt können. Um diese einzudämmen, sollten wir offen für Möglichkeiten sein, die das subjektive Sicherheitsgefühl der BürgerInnen bedienen. Daneben sollten die Bemühungen in der Sozialarbeit intensiv fortgesetzt werden.

Stadtv. Runkler signalisiert Zustimmung zu dem Antrag obwohl bereits im Polizeibeirat deutlich gemacht wurde, wo die Grenzen sind. Tatsächlich kann Videobeobachtung Kriminalität nicht verhindern.

Frau Stadtv. Walther kann der 2. Variante der Vorlage zustimmen, wenn in der Begründung gesagt wird, ob überhaupt videoüberwacht werden soll und wenn ja wo. So vermittelt der Antrag den Eindruck, dass es auf jeden Fall im Stadtgebiet Stellen geben muss, an denen eine Beobachtung sinnvoll ist und dort eine Installation vorgenommen werden soll.

OB Schranz verweist auf die Formulierung der Textziffer 1 des Beschlussvorschlages.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE-Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Polizei in einen Dialog darüber einzutreten, an welchen Stellen auf Oberhausener Stadtgebiet die Einführung eine Videobeobachtung hilfreich und sinnvoll ist."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3675&TOLFDNR=117213&selfaction=print