14.09.2017 - 2.3 Fortschreibung des Handlungskonzeptes Flüchtlin...

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Beratung

Frau Stadtv. Wittmann kritisiert, dass die Vorlage zu pauschal gehalten ist und bittet um belastbarere

Daten. Des Weiteren bittet Frau Stadtv. Wittmann, den Gesamtkomplex zu betrachten

und es nicht nur auf den Aspekt des Aufwandes in der Verwaltung zu beschränken.

Frau Beig. Münich erläutert, dass es der Wunsch der Politik war, eine solche Berichtsvorlage

zu erhalten. Auf Antrag der Politik ist die Einführung einer kostenneutralen Gesundheitskarte

geprüft worden. Dazu gab es einen einstimmigen Beschluss, die Gesundheitskarte entsprechend

einzuführen. Gleichzeitig ist die Verwaltung gebeten worden, in Form eines Berichts regelmäßig

darzustellen, ob die Zielsetzung erreicht wird. Die Krankenkassen rechnen mit erheblicher

zeitlicher Verzögerung ab. Nach der Abrechnung des 1.Quartals ließen sich keine Prognosen

erstellen, so dass diese erst nach der Abrechnung des 2.Quartals erstellt werden konnten.

Die Kalkulation bezüglich des Aufwands der Verwaltung dagegen ist valide.

Herr Stadtv. Große Brömer weist darauf hin, dass es mit der Einführung der Gesundheitskarte

sowohl das Ziel war, eine Diskriminierung von Flüchtlingen zu verhindern, als auch gleichzeitig

Bürokratie abzubauen. Er stellt fest, dass die Zahlen, die in der Vorlage genannt sind, nicht

darauf hindeuten, dass es gelungen ist, diese Ziele zu erreichen.

Daher bittet Herr Stadtv. Große Brömer die Verwaltung um eine zeitnahe Evaluierung der tatsächlichen

Kosten, um dieses bewerten zu können.

Auf Herrn Stadtv. Karschtis Nachfrage verweist Frau Beig. Münich darauf, dass es der Verwaltung

nicht möglich ist, die Kasse auszuwählen, mit der zusammen gearbeitet wird.

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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