07.09.2017 - 20 Antrag der CDU-Fraktion zur Videoüberwachung.

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Beratung

Herr Bandel gibt an, dass die Inhalte des Antrags selbsterklärend seien.

 

Herr Flore führt aus, dass bei diesem Thema für die SPD noch Beratungsbedarf bestehe. Man werde innerhalb der Ratssitzung weitere Fragen dazu stellen.

Zu Punkt 2 des Antrags gibt Herr Flore an, dass im Bereich des Berliner Platzes eine offene Drogen-Szene kursiert. Seitens der Oberhausener Polizei wird zu diesem Thema ein umfangreicher Bericht erstellt und ein Planungswerk erarbeitet.

Dem Punkt 3 stimmt die SPD nicht zu, da das Sicherheitsempfinden der Bürger kein Maßstab für eine Videoüberwachung sein könne. Bei der Beurteilung eines Videoüberwachungsstandortes sollten keine subjektiven Eindrücke einfließen, sondern wichtige sicherheitsrelevante Aspekte einbezogen werden.

 

Herr Blanke betont die sehr kritische Sicht der Grünen zum Thema Videoüberwachung und konstatiert, dass die Grünen den Punkten 2 und 3 in der Ratssitzung nicht zustimmen würden.

 

Herr Bandel erklärt hierzu, dass die Installation von Videokameras an Hotspots nur in Zusammenarbeit mit der Polizei möglich sei.

 

Herr Opdenhövel stellt zu diesem Thema klar, dass die Stadt Oberhausen aufgrund der Zuständigkeiten keine eigenständige Videoüberwachung durchführen kann und daher die Punkte 2 und 3 des Antrags abgelehnt werden.

 

Herr Motschull schließt sich den Bedenken an und bemängelt die fehlende Rechts­grundlage einer Überwachung, so dass der Prüfauftrag nicht realistisch sei. Er stellt klar, dass die Stadt Oberhausen bei diesem Thema keine Entscheidungskompetenz besitzt. Zudem vertritt er die Auffassung, dass die Lokalisierung von entsprechenden Standorten durch die Verwaltung für eine Videoüberwachung falsch und ggf. auch unzulässig ist.

 

Vor diesem Hintergrund bittet Herr Axt die CDU-Fraktion zu überlegen, die Punkte 2 und 3 aus den Antrag bis zur Ratssitzung zu streichen.

 

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Beschluss

Der Umweltausschuss berät die Drucksache A/16/2881-01 ohne Votum vor.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3665&TOLFDNR=116589&selfaction=print