07.09.2017 - 3 Beschaffung von sechs Elektrofahrzeugen, einem ...

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Beratung

Herr Flore stimmt der Beschaffung von E-Fahrzeugen zu. Herr Blanke und Herr Ban­del schließen sich an.

 

Herr Motschull bekräftigt, dass eine Anschaffung von E-Fahrzeugen im gegebenen Rahmen durchaus sinnvoll sei.

 

Herr Lütte macht Einwendungen hinsichtlich erhöhter Fahrzeuganschaffungskosten im Gegensatz zum Fahrzeugleasing, einer geringen Reichweite von E-Fahrzeugen und Wegfall von OGM-Parkhausparkplätzen.

 

Herr Axt entgegnet den Einwendungen damit, dass die Elektromobilität gestärkt wer­den müsse und der städtische Gedanke „Vorbildfunktion" nicht außer Acht gelassen werden kann.

 

Herr Werntgen-Orman führt aus, die Förderquote der E-Fahrzeuge betrage 50% und die Anschaffung durch die Stadt war eine Fördervoraussetzung. Im Gegensatz dazu haben Leasingfahrzeuge hohe Rückgabe-/Aufbereitungskosten.

 

Herr Blanke unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit der „Vorbildfunktion" der Stadt Oberhausen, wobei es nicht auf die Anschaffungsart ankäme.

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Beschluss

Der Umweltausschuss berät die Drucksache B/16/2818-01 einstimmig vor.