03.07.2017 - 20 Erhöhung der Zügigkeit des dreijährigen Bildung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2017/2018 die Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs „Drogistinnen/Drogisten“ am Hans-Böckler-Berufskolleg von zwei auf drei Züge."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3656&TOLFDNR=115120&selfaction=print