28.06.2017 - 2.1 Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen übe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“.

 

Einnahmen Sachkonto 432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ in

20175.204.800,-- EUR

20185.543.000,-- EUR

 

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Beratung

Herr Gohlke erläutert die Neufassung der Beitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

 

Herr Lösken fragt, wie hoch der Anteil der Elternbeiträge an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen in Oberhausen sei.

 

Herr Gohlke sagt zu, Angaben hierzu der Niederschrift beizufügen (Anlage).

 

Auf die Nachfrage von Herrn Lösken, ob es in Oberhausen zusätzliche Beitragserhebungen von freien Trägern gibt, gibt Herr Gohlke den Hinweis, dass dieses nur bei einzelnen Trägern in Form von Mitgliedsbeiträgen bekannt sei.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Vorlage: B/16/2666-01 unter Ergänzung der als Anlage 1 beigefügten „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ um das in Klammern gesetzte Wort “Geschwisterkindbefreiung“ am Ende des § 6 Abs. 1 mit Mehrheit positiv vorberaten.

Gegenstimmen: Herr Goeke und Frau Walther.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3655&TOLFDNR=114868&selfaction=print