22.06.2017 - 3.2 Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Sterkrade
- Datum:
- Do., 22.06.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Petra Arntzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Stadt Oberhausen beabsichtigt, eine Teilfläche von insgesamt ca. 1.184 qm - vorbehaltlich der Vermessung - aus den Flurstücken Gemarkung Sterkrade, Flur 1, Flurstücke 277 und 278 gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 nach Ablauf von 3 Monaten nach ortsüblicher Bekanntmachung als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen, da für die Einziehung überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Die einzuziehende Fläche ist in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1 und 2) zeichnerisch dargestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Fläche einzuziehen, falls fristgerechte Einwendungen hiergegen nicht erhoben werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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