21.06.2017 - 6.12 Areal Jagdstraße - mdl. Sachstandsbericht - Ant...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Beigeordneter Motschull erklärt, dass die erteilte Baugenehmigung weiterhin „aktiv“ ist, auch wenn bisher noch kein Baubeginn stattgefunden hat.

Dem Bauherrn wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens, Sicherungsmaßnahmen aufgegeben, die bis zum 30.06.2017 zu erfüllen sind.

Sollte der Bauherr diesen Auflagen nicht Rechnung tragen, ergeht eine Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung.

 

Die Möglichkeit eine Abrissverfügung zu erlassen besteht nicht.

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen nimmt die mündlichen Ausführungen zur Kenntnis.

 

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