13.06.2017 - 8 Fortschreibung des Handlungskonzeptes Flüchtlin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Frau Gleibs stellt die Eckpunkte des Gewaltschutzkonzeptes dar. Mit Stand vom 01.05.2017 leben 2.158 Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, in Oberhausen. Davon leben 1.299 Menschen in privatem Wohnraum und 859 Menschen in Gemeinschaftsunterkünften. Mit Stand von Dezember 2016 kommen noch 1.996 Flüchtlinge hinzu, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und vom Jobcenter begleitet werden und in der Regel im privaten Wohnraum leben. In Oberhausen wurden in 2016 125 Gewaltdelikte unter Täter- oder Opferbeteiligung von Zuwanderern zur Anzeige gebracht. In 25 Fällen war der Tatort eine Not- oder Gemeinschaftsunterkunft. In 2016 wurden 11 Fälle von häuslicher Gewalt mit Beteiligung von Zuwanderern zur Anzeige gebracht. Eine höhere Dunkelziffer ist anzunehmen.

 

Frau Gleibs führt aus, dass Gewalttaten zu vermeiden sind und daher der konzeptionelle Schwerpunkt in der Präventionsarbeit liegt. Die Rahmenbedingungen und die Art und Weise der Unterkunft, sowie die Personalausstattung und qualitative Begleitung dieser Personen sind regelmäßig in den Blick zu nehmen.

 

Frau Schadt verweist auf die Ausführungen im Sozialausschuss am 31.05.2017. Sie sieht bei den schützenswerten Zielgruppen auch Männer, zusätzlich zum genannten Personenkreis. Die „Runden Tische“ in den Gemeinschaftsunterkünften sind ihrer Meinung nach um Flüchtlinge zu erweitern. Positiv sieht sie den geschlechtersensiblen Personaleinsatz und die Schulungen der Mitarbeiter/innen. Auch die Ausbildung einer geflüchteten Frau/eines geflüchteten Mannes in den Standorten zu sogenannten „Ersthelfern/innen“ oder „Vertrauenspersonen“ wird positiv gewertet.

 

Frau Gleibs ergänzt, dass gemäß dem Ratsbeschluss vom 09.05.2017 der Gewaltschutz als wesentlicher Bestandteil des „Handlungskonzeptes Flüchtlinge in Oberhausen“ Schutzstandards beschreiben soll.  Hierbei wurden die schützenswerten Zielgruppen benannt. Die Standards beziehen sich generell auf alle Flüchtlinge jedweden Geschlechts und sexueller Orientierung.

 

Sie stellt die Kooperation mit Oberhausener Beratungsstellen dar und verweist auf die vielfältigen Bausteine zur Mediation und Konfliktklärung, die alle explizit Flüchtlinge mit einschließen.

 

Frau Cremer lobt die regelmäßigen Informationsveranstaltungen und Gesprächsrunden, in denen unter anderem die Rechte als Frau und die Rechte der Kinder sowie die demokratischen Grundwerte vermittelt werden. Hier sieht sie Potenzial zur Gewaltprävention und der Selbststärkung der Flüchtlinge.

 

Der Gleichstellungsausschuss berät die Vorlage einstimmig vor

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3646&TOLFDNR=114192&selfaction=print