12.06.2017 - 2.1 Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.

 

Einnahmen beim Sachkonto 432100 „Benutzergebühren und ähnliche Entgelte“ in
20171.693.000,-- EUR

20182.397.000,-- EUR

 

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Beratung

 

Um mögliche Anmeldungen für den Ganztag zu fördern regt Frau Hausmann-Peters an, nach entsprechender Beschlussfassung zeitnah eine Information an die Eltern zu veröffentlichen.

 

Im Anschluss erläutert Herr Gohlke, dass ein neuer Beschluss notwendig ist, da bisher nur die Satzung, nicht jedoch die Beitragstabelle, beschlossen wurde. Er sagt eine entsprechende Information zu und weist ferner darauf hin, dass Anmeldungen noch bis zur ersten Septemberwoche möglich sind.

 

Frau Boos regt an, die Satzung in § 5 Abs. 2 um den Begriff „Geschwisterkind“ zu ergänzen.

 

Gegen den Beschlussvorschlag stimmen LinkeListe, Bündnis Oberhausener Bürger und Bürgerliste. Mit den Stimmen von SPD, FDP, Die Grünen und der CDU wird der Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der Ergänzung "Geschwisterkindbefreiung" in § 5 Abs. 2 der Satzung mehrheitlich positiv vorberaten

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Beschluss

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich unter Ergänzung des in Klammern gesetzten Wortes "Geschwisterkindbefreiung" am Ende des § 5 Abs. 2 der Satzung.

 

Einnahmen beim Sachkonto 432100 „Benutzergebühren und ähnliche Entgelte" in

20171.693.000,-- EUR

20182.397.000,-- EUR

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3645&TOLFDNR=114224&selfaction=print