12.06.2017 - 2.2 Erhöhung der Zügigkeit des dreijährigen Bildung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2017/2018 die Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs „Drogistinnen/Drogisten“ am Hans-Böckler-Berufskolleg von zwei auf drei Züge.

 

 

 

Reduzieren

Beratung

Die Vorlage wird ohne Gegenstimme und Enthaltung einstimmig positiv vorberaten

Reduzieren

Beschluss

 

 

 

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3645&TOLFDNR=114223&selfaction=print