31.05.2017 - 2.2 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (Pro...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Lenz geht davon aus, dass durch die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes für die Kommune Kosten entstehen, die durch die zu vereinnahmenden Gebühren sowie den Belastungsausgleich nicht gedeckt werden.

 

Herr Ohletz wird genau eruieren, welche Kosten auf die Stadt Oberhausen zukommen.

Der Bund bezuschusst die Umsetzung mit einem Gesamtbetrag von 6 Mio. Euro, der auf die Kommunen verteilt wird. Oberhausen wird somit lediglich einen überschaubaren Betrag erhalten.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.