22.05.2017 - 10 Umbau eines Personenaufzuges in einen Evakuieru...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht auf folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages aufmerksam:

In Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung verzichtet der Rat der Stadt in dieser Angelegenheit auf eine Vorberatung durch Ausschüsse.

Frau Stadtv. Stehr verweist auf die in diesem Zusammenhang existierende Ausgangsvorlage aus dem Jahr 2015, in der bereits darauf hingewiesen wurde, dass die tatsächlichen Kosten höher als geplant sein könnten. Dass es sich dabei direkt um 800.000 € handelt ist erstaunlich. Mit Blick auf zukünftige Förderungen im inklusiven Bereich hält sie es für wichtig, für Inklusion Schwerpunktschulen zu schaffen. Der Anfang ist mit dem Aufzug gemacht.

Stadtv. Karschti hält es für richtig, die Rechnung für die Inklusionsmaßnahme in Richtung Landesregierung einzureichen.

Stadtv. Nowak hätte es besser gefunden, die Konstruktion des Aufzuges, ähnlich wie beim Gasometer, im Außenbereich vorzusehen.

Für Stadtv. Große Brömer gibt es hinsichtlich der Notwendigkeit keine Diskussion. Bei Beschlüssen über einen Umbau im Bestand sollte man zukünftig allerdings vorsichtiger sein, da dort offenbar häufiger mit Mehrkosten gerechnet werden muss. Mit dem Begriff Schwerpunktschulen sollte man sorgfältig umgehen. Die Schulwahl eines behinderten Schülers sollte nach Eignung erfolgen können.

Stadtv. Runkler merkt an, dass die zusätzlichen Kosten nicht unmittelbar mit dem Aufzug zu tun haben. Sie beinhalten vielmehr Maßnahmen für die Verlagerung der Brandzentrale und Rauchmelder.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung des fraktionslosen Stadtverordneten Herrn Nowak folgenden geänderten Beschluss:

 

 

 

1.In Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung verzichtet der Rat der Stadt in dieser Angelegenheit auf eine Vorberatung durch Ausschüsse.

 

 

2.   Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010002000

Inklusion

785110

Anlage im Bau Hochbau OGM

315.000,00

310003010002000

Inklusion

785120

Anlage im Bau Hochbau  Ing.-Leist. OGM

185.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe 2017 der Bezirksregierung Düsseldorf wird eingehalten.

 

 

 

 

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