15.05.2017 - 3 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Große Brömer zeigt sich verwundert, dass die Dienstreise keine finanziellen Konsequenzen zur Folge haben soll.

OB Schranz sichert zu, dass dem Protokoll beigefügt ein Kostenhinweis beigefügt wird, sofern der Verwaltung diese entstanden sein sollten.

 

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass nach Bestätigung durch das Büro für Interkultur für die Reise keine finanziellen Auswirkungen entstanden sind. Die Kosten hat der Bund übernommen.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Hauptausschuss genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer am 29.03.2017 gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gem. § 60 Abs. 2, S. 1 GO NW folgende Entscheidung:

 

Die Dienstreise des Stadtverordneten Dirk Rubin, der als Vorsitzender des Beirates für Menschen mit Behinderungen an einer landesweiten Konferenz zum Thema „Inklusion“ vom 4. - 6. April 2017 in die Partnerstadt Saporishja reist, wird genehmigt.“