11.05.2017 - 3.2 Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Eine Frage von Herrn Ingendoh zur Vorlage beantwortet Frau Janclas dahingehend, dass die Garagen bereits im Jahr 1973 genehmigt worden sind. Diese wurden aber teilweise auf öffentlicher Verkehrsfläche errichtet. Eine solche Situation ist häufig im Stadtgebiet anzutreffen. Bei einem erneuten Bauantrag für Balkone ist dieser Fehler vor ein paar Jahren aufgefallen. Da die Fläche von der Stadt Oberhausen nicht mehr benötigt wird, kann die Fläche nach der Entwidmung als fiskalische Fläche an den betroffenen Personenkreis veräußert werden.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade fasst einstimmig folgenden Beschluss:

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Beschluss

Beschluss

 

Die Stadt Oberhausen beabsichtigt, eine Teilfläche von insgesamt ca. 100 qm - vorbehaltlich der Vermessung - aus dem Grundstück Gemarkung Sterkrade, Flur 25, Flurstück 741 gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 nach Ablauf von 3 Monaten nach ortsüblicher Bekanntmachung als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen, da für die Einziehung überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Die einzuziehende Fläche ist in dem beigefügten Lageplan zeichnerisch dargestellt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Fläche einzuziehen, falls fristgerechte Einwendungen hiergegen nicht erhoben werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3637&TOLFDNR=113626&selfaction=print