10.05.2017 - 2.1 Neueinrichtung von 1,0 Stellen im Bereich 3-1/K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von einer Planstelle innerhalb des Fachbereiches 3‑1‑50/Jugendförderung, hier: Jugendgerichtshilfe (S 12 TVöD SuE) zur unmittelbaren Entlastung und zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung der derzeit durch den Caritasverband nicht mehr bewirtschafteten Planstelle.

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Beratung

Herr Groß-Mühlenbruch weist darauf hin, dass es sich bei der Jugendgerichtshilfe um eine andere Aufgabe im Sinne des SGB VIII handelt. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe kann entscheiden, diese Aufgabe zu erfüllen oder aber andere Träger zu beteiligen. Es stelle sich daher die Frage, ob eine Ausschreibung tatsächlich erforderlich sei. Er nimmt dabei Bezug auf die Stellungnahme des Bereiches 0-4/Bereich Recht, die aus seiner Sicht dem Jugendhilfeausschuss eine entsprechende Kompetenz zuweist. Daher rege er an, die Unterausschüsse entsprechend einzubinden und eine Entscheidung im Jugendhilfeausschuss herbeizuführen. Zudem verweist Herr Groß-Mühlenbruch auf ein entsprechendes Rechtsgutachten hin, dass die Wohlfahrtsverbände in Auftrag gegeben haben.

 

Herr Gohlke sagt zu, die Thematik in einer Vorlage umfassend darzustellen. Er stellt klar, dass nicht die Absicht besteht, die gut funktionierende Zusammenarbeit aufzukündigen. Jedoch sei aufgrund der Stellungnahme des Bereiches Recht und einer Stellungnahme des LVR eine beschränkte Ausschreibung unumgänglich.

 

Vor dem Hintergrund eines Rechtsgutachtens der freien Wohlfahrtspflege plädiert Herr Beier, die Ausschreibung nicht durchzuführen.

 

Herr Lösken und Frau Willing-Spielmann sehen in der Thematik eine Grundsatzfrage, welche Aufgaben der Jugendhilfeausschuss wahrnehmen kann und will, da der Jugendhilfeausschuss über eine andere qualifizierte Macht als andere Ausschüsse verfügt.

 

Abschließend regt Herr Krey an, die fachpolitischen Sprecher zu einem Austausch einzuladen und in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über die Vergabe der Beteiligung zu beraten.

 

Die Vorlage wird vom Jugendhilfeausschuss einstimmig positiv vorberaten. 

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Beschluss