27.03.2017 - 5 Beanstandung von Ratsbeschlüssen / Entscheidung...

Beschluss:
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass der Sachverhalt allen Mitgliedern bekannt sein müsste. Heute muss der Rat darüber befinden, ob es bei seiner Beanstandung verbleiben soll oder nicht. Im Ältestenrat gab es Einvernehmen, sich für die Alternative 1 (Es verbleibt bei der Beanstandung) auszusprechen.

Stadtv. Karschti beschreibt noch einmal das gesamte Verfahren aus seiner Sicht. Da die neue Situation nicht zu einer neuen Besetzung geführt hat, fühlt er sich aufgefordert, eine eigene Liste einzureichen.

Stadtv. Große Brömer macht deutlich, dass es dem OVG nicht darum gegangen ist, ob Herr Karschti in den Verwaltungsrat gewählt worden ist oder nicht, sondern es ging dem Gericht immer nur um das Verfahren. An dieser Stelle ist der Oberbürgermeister aufgrund der Hinweise durch das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Beanstandung sämtlicher Ratsbeschlüsse notwendig ist.

Beig. Motschull weist darauf hin, dass es bislang keine abschließende rechtliche Entscheidung gibt. Der Senat hat allerdings deutlich gemacht, wie er das Klagebegehren bewertet und die Erfolgsaussichten sieht.

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