27.03.2017 - 18 Grundsatzbeschluss zur Direktvergabe der Verkeh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1.Der Rat beabsichtigt, die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste, die in der dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplan der Gesamtleistung Stadtverkehr Oberhausen zugeschlagen sind, insbesondere auf dem Stadtgebiet Oberhausen auch nach Auslaufen der Bestandsbetrauung für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung EG Nr. 1370/2007 direkt an die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH als internen Betreiber zu vergeben.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der STOAG Stadtwerke Oberhau­sen GmbH und allen anderen beteiligten Aufgabenträgerkommunen die erforderli­chen Maßnahmen und Voraussetzungen für die Durchführung der Direktvergabe zu prüfen und umzusetzen, sowie einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der o.g. VO auszuarbeiten."

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Anlagen zur Vorlage