27.03.2017 - 4 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Oberhausen f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Linke.Liste Fraktion folgenden Beschluss:

 

I.   Sachentscheidung:

 

1.Der Rat der Stadt stimmt der Einführung einer Wettbürosteuer zu.

 

2.Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Vergnügungssteuersatzung für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen

- Wettbürosteuersatzung -.

 

 

II.  Finanzielle Auswirkungen:

 

  Bezeichnung:

 

Produktgruppe:1601  Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Auftrag (Finanzstelle): 110016010100  Steuern, Allgemeine Zuweisungen und

  Allgemeine Umlagen

 

Sachkonto (Kostenart):403140  Wettbürosteuer

  HSP-Maßnahme Nr. 290

 

Haushaltsjahr 2017   75.000,00 EUR

Haushaltsjahr 2018 ff.150.000,00 EUR p. a.

 

Für die im Zusammenhang mit der Wettbürosteuer anfallende Sachbearbeitung werden zunächst keine zusätzlichen Personalkosten als auch nur geringfügige Sachkosten prognostiziert. Die Personalkostenplanung beruht auf der Personalplanung innerhalb des Bereiches 1-1/Finanzen. Die Beteiligung des Personalrates nach dem LGG/LPVG erfolgt im Verlauf der Organisationsänderung innerhalb des Fachbereiches Steuern. Ein bereits lizensiertes Anwenderverfahren der Firma GES-Systemhaus GmbH wird für die Wettbürosteuer genutzt, so dass für die automatisierte Veranlagung, Sachkosten in Höhe der bestehenden Dienstleistungsverträge mit der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH anfallen werden. Hierunter fallen insbesondere die Kosten für die Produktion, Archivierung und den Versand der Steuerfestsetzungsbescheide.

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