27.03.2017 - 8 Ergebnis des Bestimmungsverfahrens zur Schulart...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
22. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 27.03.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Klaus Gohlke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Stadtv. Hausmann-Peters signalisiert für die CDU-Fraktion beim Abstimmungsverhalten Enthaltung, denn sie hält das Verfahren, das im Ergebnis den Elternwillen außer Acht lässt, für fragwürdig und dringend überarbeitungsbedürftig. Absolut nichts dagegen einzuwenden hat sie, dass die beiden Schulen zusammengelegt werden sollen. Die Kritik bezieht sich nur auf das Bestimmungsverfahren.
Frau Stadtv. Oberste-Kleinbeck kann sich an eine einvernehmliche Verständigung erinnern, dass eine Schule in Randlagen besondere Vorgaben zu erfüllen hat. Eine solche Schule muss allen Kindern in dem betroffenen Stadtteil hürdenfrei zur Verfügung stehen.
Stadtv. Große Brömer betont, dass es für beide Perspektiven eine Mindestzahl an Schülern geben muss, die am Ende den Bestand einer Grundschule sichert. Das ergibt sich aus dem Schulgesetz.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Neuerrichtung einer dreizügigen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Oranienstraße 57, 46147 Oberhausen durch Zusammenlegung der beiden derzeit an diesem Standort befindlichen Schulen, der Gemeinschaftsgrundschule Schmachtendorf und der städtischen katholischen Grundschule Dunkelschlagschule, zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2017/ 2018 (01.02.2018).
Die neue Schule soll zunächst folgenden Namen führen: „Schule an der Oranienstraße“."
