14.03.2017 - 12 Erhöhung der Förderhöchstgrenze für Kleinzuschü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Kulturausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

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Beschluss

„Der Kulturausschuss beschließt die Erhöhung der Höchstgrenzen für die Gewährung von Kleinzuschüssen auf 500,-- EUR.

 

Die Zuschüsse werden aus Produkt 040703 - Musische Bildung und Kulturarbeit - Auftrag 860004070300 - Kulturbüro - Sachkonto 531823 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, kulturelle Aktivitäten - gewährt.“

 

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