13.02.2017 - 14 Zustimmung von außerplanmäßigen Aufwendungen / ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

1.Beig. und StK. Tsalastras teilt als Begründung zum Verfahren für diese und alle weiteren Vorlagen, die sich mit der Zustimmung zur Leistung von üpl. Aufwendungen beschäftigen mit, dass der Grund für den Verzicht auf die Vorberatung durch Ausschüsse der auf den 15.02.2017 terminierte Kassenschluss ist.

Frau Stadtv. Hausmann-Peters merkt an, in der Zeile 40 der Begründung sei dargestellt, dass dem Schulträger keine Verwendungsnachweise für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 vorliegen.

Gemäß dem entsprechenden Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.2008 ist jedoch der Schulträger verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen und nachzuweisen. Weiterhin wird in der Begründung in den Zeilen 15-18 darauf hingewiesen, dass die nichtförderkonforme Verwendung des Programms „Geld oder Stelle" im Rahmen einer Revision aufgefallen ist, die die Bezirksregierung durchgeführt hat. In diesem Zusammenhang stellen sich ihr einige Fragen.

OB Schranz schlägt vor, dass seine Vorrednerin die Fragen zusammenstellt und die Verwaltung die Beantwortung für die nächste Sitzung des Schulausschusses vorbereiten wird.

Frau Stadtv. Walther sieht die Notwendigkeit einer heutigen Beschlussfassung. Dennoch sollte das Thema im Schulausschuss aufgegriffen werden.

1.Beig. und StK. Tsalastras bestärkt die Aussage seiner Vorrednerin, den TOP heute verabschieden zu müssen, da es sich um ein Anliegen handelt, das sich auf das Jahr 2016 bezieht.

Stadtv. Mellis bittet die Verwaltung dringend um eine Verbesserung der Organisationsstruktur.

Stadtv. Große Brömer sieht in der Angelegenheit eine Altlast, die nicht mit einer Diskussion geführt werden darf, die Verantwortung allein bei der Dezernatsleitung zu verankern, sondern mit der Überlegung, welche systemischen Fehler abgestellt werden müssen.

Frau Stadtv. Hausmann-Peters stimmte ihrem Vorredner zu, dass es sich um ein systemisches Problem handelt. Dennoch ist sie der Meinung, dass gewisse Entwicklungen abzusehen waren.

OB Schranz hält abschließend fest, dass der Schulausschuss sich der zusammengestellten Fragen annehmen wird.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Linke.Liste Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 128.000 EUR beim Auftrag 310003010300 - Realschulen, Kostenart: 523100 - Erstattungen an das Land für das Haushaltsjahr 2016 zu.

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 128.000,00 EUR."

 

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