13.02.2017 - 5 Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Amtszeit der jeweiligen Mitglieder mit dem Beschluss der Hauptversammlung über den Jahresabschluss 2016 endet. Die Sitzung der Hauptversammlung ist terminiert für den 18.05.2017. Der STOAG als Aktionärin der evo steht das Vorschlagsrecht für 5 Mitglieder zu. Zuvor hat der Rat die Aufgabe, der Vertreterin der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der STOAG die Weisung zu erteilen, dass die Gesellschafterversammlung der STOAG die Geschäftsführung der STOAG anweist, der Hauptversammlung der evo die nun durch den Rat zu wählenden Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat der evo vorzuschlagen. Ein Mitglied ist der Oberbürgermeister nach § 113 GO NRW. Aufgrund der erstmals anzuwendenden Regelungen des FührposGleichberG ist unter den weiteren 4 Benennungen mindestens eine Frau vorzuschlagen. Das Abstimmungsverfahren richtet sich gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

OB Schranz teilt nunmehr allen Mitgliedern des Rates die Vorschläge mit, die auf den Listen stehen und kommt sodann zur Abstimmung.

Auf den Listenvorschlag der SPD mit Herrn Emmerich und Frau Jacobs entfallen 23 Stimmen.

Auf den Listenvorschlag der CDU mit Frau Stehr und Herrn Nakot entfallen 25 Stimmen.

Auf den Listenvorschlag der GRÜNEN mit Herrn Axt entfallen 6 Stimmen.

Auf den Listenvorschlag der LINKEN.LISTE mit Herrn Dr. Goeke entfallen 4 Stimmen.

Damit erhalten die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion nach den Grundsätzen der Verhältniswahl jeweils 2 Sitze.

OB Schranz stellt fest, dass sich gegen die Sitzverteilung kein Widerspruch erhebt.

Reduzieren

Beschluss

Auf der Grundlage der von OB Schranz mitgeteilten Wahlvorschläge der Fraktionen nominiert der Rat der Stadt - mit Beteiligung des OB - die nachfolgend genannten Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat der evo und fasst dazu folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt erteilt der Vertreterin der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH, (STOAG) Oberhausen folgende Weisung:

 

Die Gesellschafterversammlung der STOAG weist die Geschäftsführung der STOAG an, der Hauptversammlung der evo - nach Einholung der Zustimmung des Aufsichtsrates - folgende Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat der evo für die Amtszeit bis zur Hauptversammlung 2022 vorzuschlagen:

 

1. Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz

2. Herrn Karl-Heinz Emmerich

3. Frau Silke Jacobs                                       

4. Frau Simone-Tatjana Stehr                                     

5. Herrn Werner Nakot

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3608&TOLFDNR=111821&selfaction=print